「安楽死」と医療倫理 : ヴァイツゼッカーの「診断書」(1947年)を手がかりに
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概要
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Im erstaunlichen Ausmass des Fortschritts der neuen medizinischen Technik in den vergangenen Jahrzehnten bekunden sich Moglichkeiten der Lebensgestaltung und -vernichtung, von denen man noch nichts ahnen konnte, als in der Zeit des nationalsozialistischen Regimes eine ungeheure Vernichtungsmassnahme realisiert wurde. Viktor von Weizsacker veroffentlichte noch wahrend des Nurnberger Arzteprozesses vielleicht als einziger akademischer Mediziner einen Aufsatz: "Euthanasie" und Menschenversuche(1947). Er ausserte sich dabei nicht zur Schuld oder Unschuld von Personen, fur ihn sass auf der Anklagebank auch der Geist der Medizin, der den Menschen nur als Objekt nimmt. Er konzentrierte sich daher auf die Frage: Wie war es moglich? Was fur eine Medizin war es denn, die so terrorisierbar und verfuhrbar war? Die Totung unheilbarer Geisteskranker und weiterer Gruppen von sogenanntem "lebensunwertem Leben" wurde erst im nationalsozialistischen Staat als legalisiert bezeichnet. Damit verschob man das Problem der Medizin auf die juristische und politische Ebene. Eben diesem widerspricht Weizsacker und er macht die Unterlassung zum Thema seines medizinischen Gutachtens. Aber es handelt sich nicht um das Verstandnis eines medizinfremden Vorgangs, sondern um eine Selbstentfremdung, um eine Degeneration der Medizin selbst. Er fragte also nach dem Anteil der modernen Mediziner uberhaupt und prufte arztliche Motive and Willensbildung. Der Einsicht Weizsackers nach waren drei Motive fur die nationalsozialistische Lebensvernichtung zu prufen: Unwert des Lebens, Mitleid und Opfer. Ich verstehe diese Auswahl im Zusammenhang mit den drei Fragen des Damons an Jesus Christus in der Wuste im Neuen Testament. Das Problem der Euthanasie ist dann das der Dreieinheit von Aberglaube, Mystik und Macht oder Wissenschaft, Religion und Politik, das von "Der Grossinquisitor" in Die Bruder Karamasoff Dostojewskis, das der menschlichen Freiheit. Bei den Vernichtungsmassnahmen des Nationalsozialismus spielte der Opfergedanke als eine Verschmelzung von Toten und Erlosung eine entscheidende Rolle. Aber weder der Unwert des Lebens noch das Mitleid, noch der Opfergedanke in der Art seiner Anwendung sind imstande, die sogenannte "Euthanasie" des NS-Regimes zu begrunden.
- 日本医学哲学・倫理学会の論文
- 2004-10-18
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