目的としての「自己の完全性」と「他者の幸福」 : 十八世紀ドイツ倫理思想史の一断面(文化)
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概要
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In seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785), im Rahmen der Erlauterung der Zweckformel des kategorischen Imperativs, formuliert Kant, dass sowohl "eigene Vollkommenheit" als auch "fremde Gluckseligkeit" fur Zweck an sich gehalten werden sollen, weil jeder Mensch unter sich ein Subjekt des moralischen Gesetzes subsumiert und ihm insofern unvergleichbarer Wert zugeschrieben wird. Nach Kant ist die "eigene Vollkommenheit" als Pflicht gegen sich selbst, und "fremde Gluckseligkeit" als Pflicht gegen andere zu verstehen, stammend aus dem o.g. kategorischen Imperativ. Hier sieht man die Grundlage der Ethik Kants, deren Formel in der Pflichtenlehre liegt. Man fragt sich, ob und inwieweit die Pflichtenlehre, die aus der Pflicht gegen sich selbst und gegen andere besteht, sowie die beiden Schlusselbegriffe "eigene Vollkommenheit" und "fremde Gluckseligkeit", auf die Kant seine Ethik baute, spezifisch Kantisch zu verstehen sind. Berucksichtigt man die Geistesgeschichte Deutschlands im 18. Jahrhundert, so erkennt man, dass diese Pflichtenlehre aus dem Gedankengut Christian Wolffs stammt, und von mehreren verschiedenen Denkern im Zeitraum zwischen etwa 1720 und 1770 ubernommen wurde. Die damals fuhrenden Denker wie J. Chr. Gottsched, J. G. Darjes und J. G. H. Feder haben im Rahmen ihrer praktischen Philosophie sowohl die Pflicht gegen sich selbst als auch die Pflicht gegen andere als Grundlage ihrer Ethik festgesetllt. Grob gesehen wurde die Ethik im 18. Jahrhundert als die Lehre der Pflichten verstanden. Bei Wolffs Ethik sieht man die "Pflicht gegen sich selbst", "Pflicht gegen Gott" und "Pflicht gegen andere"; bei Gottsched "Pflichten gegen Gott", "Pflichten des Menschen gegen sich selbst" und "Pflichten gegen andere"; bei Darjes und Feder sieht man ebenfalls "Pflichten gegen sich selbst", "Pflichten gegen Gott" und "Pflichten gegen andere". Was die beiden Schlusselbegriffe "eigene Vollkommenheit" und "fremde Gluckseligkeit" betrifft, so sieht man, dass Wolff gemaf3 der ethischen Handlungsregel, bzw. dem "Gesetz der Natur", nicht nur "eigene Vollkommenheit" und "fremde Gluckseligkeit", sondern auch "fremde Vollkommenheit" und "eigene Gluckseligkeit" fur den Zweck des einzelnen Menschen halt. Nach Wolff stimmen die Vollkommenheit des einzelnen Menschen und dessen Gluckseligkeit letzt endgultig uberein, und beide hangen mit der Seligkeit -teilweise mit uberirdischer Gluckseligkeit- zusammen, wahrend Kant unter der Gluckseligkeit einen durchaus empirisch nachprufbaren Begriff versteht. In diesem Punkt liegt der Unterschied zwischen den Kantischen und Wolffischen Grundgedanken der Ethik.
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