行政手続上の瑕疵の治癒 -西ドイツの立法と論議を参考に-
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概要
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ZusammenfassungDie Frage, ob und wie Verfahrensfehler bei Verwaltungsaktennachträglich geheilt werden können, ist in Japan bisher nichtregelrecht diskutiert worden. Mit diesem Problem beschäftigtsich dieser Aufsatz. Nützlich ist dabei das Verwaltungsverfahrensgesetz(VwVfG) der BRD: § 45 VwVfG erklärt bestimmteGruppen von Verfahrensmängeln für unbeachtlich, wenn sie biszum Abschluß des Vorverfahrens bzw. bis zur Erhebung derverwaltungsgerichtlichen Klage korrigiert werden. Diese Vorschrift hat jedoch die im Zusammenhang mit der Heilung bestehendenZweifelsfragen nicht vollständig ausgeräumt, wie ein Blickauf die Rechtsprechung und Literatur darum zeigt. Abschließendscheint es angebracht, den Umfang, in dem die Nachholung dieHeilung zur Folge haben kann, in Japan enger zu umgrenzen.Denn der Unterschied zwischen deutschem Widerspruchsverfahrenund japanischem "Fufukumoushitate" läßt sich nicht übersehen.
- 秋田大学教育学部 の論文
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