言語意識史から見た枠構造 : 17・18世紀の文法家による評価をめぐって(<特集>社会語用論的ドイツ語史)
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概要
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Beim Begriff der "Sprachbewusstseinsgeschichte" als Teil der soziopragmatischen Sprachgeschichtsschreibung handelt es sich nach Mattheier (1995) um den Bereich der sprachhistorischen Forschung, der auf das reflektierte sowie relativ unreflektierte Wissen uber die sprachliche Richtigkeit, Angemessenheit, Brauchbarkeit, Erwunschtheit usw. fokussiert. In der vorliegenden Arbeit wird versucht, aus der sprachbewusstseinsgeschichtlichen Perspektive die Bewertungen der Grammatiker uber die Klammerstruktur zu rekonstruieren und sie in den Kontext der Entwicklung der sozio-kommunikativ gesteuerten Variantenselektion zu setzen. Je mehr die deutsche Grammatik sich aus der Abhangigkeit von der lateinischen Grammatik befreite, desto klarer konnte man die Eigenschaften des Deutschen erkennen. Die Nominalklammer durch das vorangestellte erweiterte Adjektiv-und Partizipialattribut tauchte zuerst in der Kanzleisprache des fruhen 16. Jhs. auf und war Anfang des 17. Jhs. dort ein wichtiger Bestandteil. Anhand von Beispielen wie die hohe vor Augen schwebende Noht [sic!] und Gefahr illustrierte Schottelius (1641), dass er diese Nominalklammer wegen ihres "Wohllauts", ihrer "Zierlichkeit" und "Kurze" gegenuber der konkurrierenden Variante Relativsatz bevorzugte. Im ausgehenden 17. Jh. warnte dann Bodiker (1690) vor der Uberlastung der Klammer, die zur "Dunkelheit" fuhren konnte. Ein Jahrhundert spater fand Adelung (1782) die Variante des vorangestellten erweiterten Attributs "oft zu hart, oder vielmehr zu elliptisch" und mochte sie aus kommunikationsfunktionalen Grunden lieber in Relativsatze verwandelt wissen. Die Klammerbildung im Hauptsatz betrachtete Schottelius (1641) als "gemeinigliche" Regel. Bodiker (1690) bemerkte aber auch hier, man solle den Rahmen nicht uberspannen, sonst werde die Bedeutung "dunkel und verworren". Stieler (1691) wies ebenfalls auf die Beachtung der Verstandlichkeit hin. Die Variante mit gespannter Klammerungstendenz schrieb Gottsched (1748) der "Kanzleyschreibart" zu; vor solchen dunklen Konstruktionen musse man sich "zur Beforderung der Deutlichkeit" huten. Adelung (1782) erorterte diesen Ubelstand im Zusammenhang mit dem Begriff der "hochsten moglichen Verstandlichkeit": "Der Reichs- und Kanzelley-Styl ist voll solcher dunkeler Satze, in welchen man oft den Athem verlieret, ehe man an das Bestimmungswort des Verbi gelanget." Die Zunahme des absoluten finiten Verbs im eingeleiteten Nebensatz lasst sich vom 14. bis 17. Jh. feststellen. Bei Stieler (1691) stellte diese Endstellung zum ersten Mal eine unverkennbare obligatorische Regel dar. Die Endstellung erfasste Adelung (1782) mit der Bezeichnung "verbindende Wortfolge" im Gegensatz zur "naturlichen" und "fragenden" Wortstellung und zahlte die einleitenden Konjunktionen, Relativpronomina und Frageworter auf, die die Endstellung erforderten. Die fortlaufende Durchfuhrung der Hauptsatz- und Nebensatzklammer in einer Periode bezeichneten Schottelius (1641) und Gottsched (1748) zwar prinzipiell als "wohllautend" und "ordentlich". Sie warnten aber hier wieder vor dem Missbrauch der mehrfach geklammerten Schachtelsatze, deren Auflosung sie fur "billig und viel besser" hielten. Hinter dem Gebrauch der die Grenze der Verstandlichkeit uberschreitenden Einklammerung langer Nebensatze erkannte Bodiker (1691) ein soziolinguistisches Motiv: Je komplizierter der Satzbau ist, desto hoher befindet sich der Schreiber im Rang. "Solche Schreib-Art verstellt nur unsere Sprache/und kommet von Leuten her/de auss Hoheit ihrer Sinnen es also duster machen/und meynen/darinn bestehe die Zier der Deutschen Sprachen [sic!]". Die Variante der vollstandigen Klammer bevorzugten und praktizierten diejenigen Schreiber, die in ihrem "vertikalen" Bewertungssystem denken; der Aufwand, der bei der Produktion und Rezeption eines Textes notig werde, korreliere unmittelbar mit der offentlichen Verbindlichkeit dieses Textes. Bei dieser Uberbeanspruchung der Klammer spielt der mediengeschichtliche Ubergang vom Horverstehen zum Leseverstehen auch eine wesentliche Rolle, so dass sich die "Lese-Syntax" (Konopka 1996) in kanzleimassigen Texten gut behaupten konnte. Nach Eichinger (1995) wurde im 17. Jh. das altere Strukturprinzip der Anreihung in die Rechts- und Verwaltungstexte ubeurtragen, was die Interferenz mit der weitgespannten Distanzstellung verursachte. Diese strukturelle Mischung im Mittelfeld (zwischen den beiden rahmenbildenden Elementen) wiederum fuhrte zur "offenkundigen Schwerverstandlichkeit der Texte". Zu Beginn des 18. Jhs. beteiligten sich immer mehr Gruppen der Bevolkerung an offentlichem Schreiben und Lesen; diese "gewandelten kommunikativen Anspruue einer veranderten Offentlichkeit" erforderten eine rationalistische Deutlichkeit in der offentlichen Sprache. So wurden die Deudichkeit und Verstandlichkeit zum sprachlichen Ideal der burgerlichen Bildungselite, die den Staat organisatorisch trug. Die Umsetzung des Deutlichkeitsideals fuhrte schliesslich zur Herausbildung des ubersichtlich strukturierten Mittelfelds mit stellungspositioneller Informationsverteilung und somit der Klammerung als "einem verstandnisfordernden Spannungselement", wobei zur Klammerung in diesem Sinne die vernunftige Rucksicht auf die Dehnbarkeit der Klammer gehorte. In diesem Kontext bestand die Funktion der Grammatiker bei der Bewertung der Klammerstruktur darin, dass sie hier eher als "Stilisten" eine kommunikationsfunktionale Variantensauswahl trafen: Sie wollten die Klammerungsregel nicht ausnahmslos gelten lassen, sondern empfahlen die rational-verstandliche Klammerung, auch wenn sie der Klammerbildung durchaus ihre Grammatikalitat und ihr soziales Prestige zuerkannten.
- 2010-03-25
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