初期自由主義と「身分制国家」 : ヴュルテムベルク憲法の成立をめぐって
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概要
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Unter den Fruhformen des deutschen Liberalismus, die im sudwestdeutschen Konstitutionalismus des "Vormarz" ihren praktischen Ausdruck gefunden haben, hebt sich die wurttembergische als Prototyp des "schwabischen Liberalismus" von den anderen durch einige merkwurdigen Zuge ab. Was die Eigenschaft dieses Liberalismus ausmacht, ist vor allem das Streben nach Erhaltung und Behauptung des "guten alten Rechts" (od. der Freiheiten) des Landvolks gegenuber den Fursten, das Streben, das man an jenem damals beispiellosen vertraglichen Charakter der wurttembergischen Verfassung von 1819 feststellen kann. Es ist nicht schwer, die geschichtlichen Wurzeln dieser Idee von Verfassung als Vertrag in den altwurttembergischen "Standestaat" herauszufinden. Aber wenn man in Herzogtum Wurttemberg einen "burgerlichen Standestaat" bis zum ausgehenden 18. Jh. fortleben sieht, so erhebt sich die Frage : warum konnten sich hier die Landstande so erfolgreich behaupten und in welchem Sinne darf man in einem Lande, wo die "reichsfreie" Ritterschaft fruher vom Landtage abgefallen ist, von der Umformung eines Lehnsstaat in einen Standestaat sprechen? Beachtungswert ware debei die Tatsache, dass in Wurttemberg, den Georg von Below das "klassische Land der Burgerherrschaft" genannt hat, die Begrundung des "dualistischen Staats" (Tubinger Vertrag, 1514) zugleich den Anfang einer "burgerlichen Oligarchie" der "Ehrberkeit" bedeutete. Diese "Burgerherrschaft" zeigt zwar ein scharfes Gegenbild gegen die "Gutsherrschaft" in Mark Brandenburg, doch auch ein typisches Beispiel von dem Fortbestand der patrimonialen Herrshcaft, der die abendlandischen "anciens regimes" mehr oder weniger charakterisiert. Und gerade in solchem standischen Sozialgefuge, das jenem Herrschaftstypus die geeigneten Grundlagen anmbietet, konnte man zugleich den Mutterboden der mittelalterlichen Rechtsauschanung vom "guten alten Recht" gegenuber dem Absolutismus (jenem zweiseitigen Gebilde!) finden. So ergibt sich, dass der Kampf ums "gute alte Recht" nicht einseitig ruckwartsgewandt war, sondern auch fur den entstehenden Liberalismus einen positiven Beitrag bedeutete, ebenso wie die englische Magna Charta oder jener heftige Kampf der franzosischen Parlements um einen "Rechtsstaat", der in "Esprit des lois" von Montesquieu stark nachzuwirken scheint.
- 北海道大学の論文
- 1960-06-30