行政に対する立法府の権限 : いわゆる措置法論をてがかりにして
スポンサーリンク
概要
- 論文の詳細を見る
Fur die herrschende Theorie, deren Verfechter in der Regel die sog. doppelten Gesetzesbegriffe und dualistisch begreiften Staatsfunktionenlehre behauptet, kann die Kompetenzverteilungsproblem zwischen Legislative und Vollziehungsgewalt aufgrund von der materiellen Begriffe der, Gesetzgebung' und, Verwaltung' gelost werden. Die materielle Gesetzgebung ist dadurch der Legislative zugesteht, und die materielle Verwaltung ist der Vollziehungsgewalt verteilt. Nach diese Theorie kann das von Ernst Forsthoff in die Staatsrechtslehre eingebettete, Maβnahmegesetz', das die, Maβnahmen' zum Inhalt hat, als eine Uberschneidung anerkannt werden, die sich zwischen Legislative und Verwaltungsorgane befindet. Denn die Maβnahmen zu treffen ist als eigentilche materielle Verwaltung und die Vollziehungsgewalt vorbehaltet angesehen. Das, Maβnahmegesetz' ist also als eine Ausnahme behandelt werden. Aber im modernem Staat gibt es die so groβe Zahl von Maβnahmegesetze, daβ wir diese nunmehr nicht als eine Ausnahme behandelt konnen. Diese Situation drangt die Staatsrechtslehrern eine neue Staatsfunktionenlehre zu konstruieren. Diese Arbeit versucht im Anlaβ des Maβnahmegesetzes eine neue Theorie von Legislative zu entwickeln. Zuerst soll dieser Beitrag sich uber theoretische Situation der deutschen Staatsrechtslehre orientieren, die insbesondere von Hildegard Kruger, Konrad Huber, Christian -Friedrich Menger und Werner Krawietz behauptet werden. Dann die neue Lehre, die Norbert Achterberg und Gerhard Zimmer behauptet, wird angefuhrt. Insbesondere die auf der Entscheidungstheorie basierte Lehre von G.Zimmer soll ausfuhrlich behandelt. Und letztlich wird die Unhaltbarkeit des Begriffs, Maβnahmegesetz' und die Notwendigkeit der neue Konstruktion von Staatsfunktionenlehre beweist werden.
- 旭川大学の論文
- 2005-12-30