西南ドイツの農奴制 : シュヴァルツヴァルト地方の聖界領主の領域政策についてのひとつの考察
スポンサーリンク
概要
- 論文の詳細を見る
Das Ziel dieses Aufsates ist es, die sudwestdeutsche Leibeigenschaft unter Berucksichtigung der Territorialpolitik der sudwestdeutschen Kloster zu erklaren. Im deutschen Sudwesten spaltete sich im Spatmittelalter die Grundherrschaft in drei Herrschaften : die Leibherrschaft, die Grundherrschaft im engeren Sinne und die Gerichtsherrschaft. Die Kloster versuchten in ihrer Territorialpolitik, diese drei Herrschaften miteinander zu verbinden und so kleines Territorium zu bilden. Zur Analyse dieser Territorialpolitik sind die drei Begriffe, Personal-, Real- und Territorialleibeigenschaft, heranzziehen. Bei der Personalleibeigenschaft handelt es sich um eine reine Leibherrschaft. Die Realleibeigenschaft ist dagegen eine Leibeigenschaft, die sich mit der Grundherrschaft im engeren Sinne verbindet. Und die Territorialleibeigenschaft ist eine Leibeigenschaft, die sich mit der Gerichtsherrschaft verbindet. Diese drei Arten der Leibeigenschaft habe ich im Hinblick auf drei Kennzeichen der Leibeigenschaft : den Todfall, die Einschrankung der EheschlieBung und die Einschrankung der Freizugigkeit untersucht. D.h. ich habe mich mit dem Zusammenhang zwischen der Personalleibeigenschaft und dem Todfall, dem zwischen Realleibeigenschaft und der Einschrankung der EheschlieBung und dem zwischen der Territorialleibeigenschaft und der Einschrankung der Freizugigkeit beschaftigt. In den spatmittelalterlichen Quellen des deutschen Sudwestens tritt oft der Begriff "Gotteshausleute" auf ; er meint eine Benennung der Bauern, die zu einem Kloster gehoren. Die "Gotteshausleute" sind bisher als Horige betrachtet worden. Ich habe dagegen erklart, daB im Schwarzwaldgebiet die "Gotteshausleute" nur Leibeigene der Kloster waren. Ich kam zu folgender SchluBfolgerung. Die Personalleibeigenschaft wurde durch die Zweideutigkeit des Todfalls vergroBert. Die Realleibeigenschaft wurde durch die Einschrankung der EheschlieBung erhalten und vergroBert. Und die Territorialleibeigenschaft wurde schlieBlich durch die Einschrankung der Freizugigkeit und durch die AusschlieBung des fremden Verfolgungsrechtes vollendet.
- 財団法人史学会の論文
- 1988-02-20
著者
関連論文
- 森田安一編, 『スイスの歴史と文化』, 刀水書房, 一九九九・一刊, A5, 四一六頁, 六七〇〇円
- 薩摩秀登著, 『プラハの異端者たち : 中世チェコのフス派にみる宗教改革』(叢書 歴史学への招待), 現代書館, 一九九八・八刊, 四六, 二九二頁, 二八〇〇円
- 一五四一のレーゲンスブルク帝国議会における宗教討論について(第九〇回史学会大会報告記事)
- K・クレッシェル著 石川 武監訳『ゲルマン法の虚像と実像 : ドイツ法史の新しい道』 : 創文社 一九八九・六刊 B6 四一一頁
- ペーター・ブリックレ著 前間良爾・田中真造訳『一五二五年の革命 : ドイツ農民戦争の社会構造史的研究』, 刀水書房, 一九八八・一刊, A5, 四一六頁
- 西南ドイツの農奴制 : シュヴァルツヴァルト地方の聖界領主の領域政策についてのひとつの考察
- J・R・ギリス著/北本正章訳『の社会史 : ヨーロッパにおける家族と年齢集団の変貌』, 新曜社, 一九八五・一刊, B6, 四二二頁, 三三〇〇円