<論説>行政事件における予防的確認訴訟 : 西ドイツ理論を中心として
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概要
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Die Beantwortung der Frage, ob jemand gegenuber einem drohenden Verwaltungsakt eine Feststellungsklage erheben kann, hangt davon ab, welchen Inhalt man dem Begriff " offentliches Rechtverhaltnis" gibt. Man sagt, daB ein offentliches Rechtsverhaltnis immer erst vor einem erlassenen Verwaltungsakt seinen Ausgang nehmen soll, vorher also lediglich ein nicht feststellbarer Rechtszustand bestehe. Diese Abhandlung besagt, daB dieses keine tragfahige Basis fur die Ablchnung der vorbeugenden Feststellungsklage liefert, weil ein offentliches Rechtsverhaltnis unter Umstanden vor dem Erlass eines Verwaltungsakt schon vorhanden ist.
- 関西学院大学の論文
- 1973-03-31