カント実践哲学における「法」と「道徳」
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概要
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In seiner Metaphysik der Sitten (1796/97) hat Immanuel Kant versucht, die Einheit und zugleich den Unterschied von Recht und Moral zu erörtern. Aber diese Beziehung wird bisher auf verschiedene Weise ausgefasst und vornehmlich wegen des formalistischen Charakters des Rechts oft kritisiert. Denn in Bezug auf die innere Willensbestimmung, deren Reinigkeit in Kants praktischer Philosophie größte Bedeutung hat, ist das Recht indifferent. Es muss jedoch im einzelnen analysiert werden, unter welchem Aspekt man Recht und Moral als einheitlich ansehen kann und in welchen Sinn das Recht von der Moral isoliert ist, um diesen Zusammenhang zu erläutern.Während die rechtlichen Gesetze als diejenigen betrachtet werden, die nur auf äußere Handlungen und deren Gesetzmäßigkeit gehen, hat Kant sie dennoch in einem gewissen Sinn als Moralgesetze interpretiert; denn Recht zeigt uns eine moralische Notwendigkeit (Nötigung) a priori durch das Gesetz und es erteilt rechtliche Pflichten, die Kant indirekt-moralische (ethische) Pflichten nennt.Was die strenge Trennung von Recht und Moral betrifft, muß man zuerst an die Einteilung in die Rechtspflichten und die Tugendpflichten denken, die vielfältig und verschieden sind. Nach einigen Interpreten sind Rechtspflichten vollkommene Pflichten gegen andere und Tugendpflichten Pflichten gegen sich selbst überhaupt und unvollkommene Pflichten gegen andere. Obgleich die traditionelle Klassifikation der Pflichten in vollkommene und unvollkommene in der Metaphysik der Sitten immer noch eine wichtige Rolle für die Einteilung der Pflichten spielt, kann man aber zeigen, dass bei Kant im Grunde die Rechtspflichten als “eng” und die Tugendpflichten als “weit” charaktersiert sind.
- 慶應義塾大学倫理学研究会の論文