ENTSTEHUNGSBEDINGUNGEN DER ILLOKUTIVEN AKTE VON KONNEN UND DURFEN(I. Linguisten-Seminar: Psycholinguistik heute: neue Erkenntnisse aus der Leseforschung)
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概要
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In dieser Arbeit wurde untersucht, wie illokutive Akte mit konnen und durfen entstehen konnen und wie deren Variationen je nach Satz unterschiedlich aufgefasst werden konnen. Nach der Datenuntersuchung wurden illokutive Akte mit konnen zuerst in drei Gruppen klassifiziert, namlich Anerbieten, Bitte und Erlaubnis. Bei durfen fand sich Anerbieten als indirekter illokutiver Akt. Dann wurden diese drei Gruppen illokutiver Akte mit dem Modalverb konnen, sowie die Gruppen Anerbieten und Erlaubnis (wortliche Bedeutung) mit dem Modalverb durfen unter folgenden Gesichtspunkten untersucht: grammatische Person des Subjekts, Satztyp, Standpunkt des Erlaubnisgebenden und Argumentrealisierung. Um den lexikalischen Aufbau zu untersuchen, wurden illokutive Akte mit konnen mit entsprechenden direkten Sprechakten verglichen. Vorausgesetzt wurde dabei, dass der Bedeutungstyp des direkten Sprechakts mit dem Handlungsmuster des illokutiven Akts identisch ist. Durch diese Teiluntersuchung wurde gezeigt, dass konnen im als illokutiven Akt interpretierten Satz zwei Argumente erfordert, wahrend konnen in der deontischen Hauptbedeutung von Behauptung einer Fahigkeit/Moglichkeit nur ein Argument benotigt. (Das Erlaubnisbedeutende durfen erfordert hingegen immer zwei Argumente, namlich den Erlaubnisgebenden und den Erlaubnisnehmenden.) Das heisst, falls ein Satz mit konnen als indirekter illokutiver Akt interpretiert wird, enthalt das Modalverb konnen ein zusatzliches Argument, und dieses Argument bleibt implizit. Daruber hinaus wurde untersucht, wie die Variationen der illokutiven Akte mit konnen und mit durfen gebraucht werden. Aus der Analyse geht hervor, dass Satztypen (Deklarativsatz und Interrogativsatz), grammatische Person des Subjekts und lexikalische Bedeutungen (insbesondere Erlaubnisgebender und Erlaubnisnehmender) auf den Gebrauch des illokutiven Akts Einfluss ausuben. Wichtige Beispiele dafur sind das Paar von Anerbieten im Deklarativsatz in der ersten Person des Subjekts und Bitte im Interrogativsatz in der zweiten Person, und das Paar von Anerbieten/Erlaubnisanfrage im Interrogativsatz in der ersten Person und Erlaubnis im Deklarativsatz in der zweiten Person. Diese Paare wurden im Zusammenhang mit den drei oben erwahnten Gesichtspunkten gebildet. Ausserdem wurde uberpruft, ob illokutive Akte mit Modalverben mittels der traditionellen Sprechakttheorien erklarbar sind. Dabei zeigte sich, dass der Wille des Horers Einfuss auf die direktive Form (Bitte) und die kommissive Form (Anerbieten) ausubt.
- 2009-01-20