Soziale BeziehungとGesellschaftliches Verhaltnis [1]
スポンサーリンク
概要
- 論文の詳細を見る
Max Weber hat einmal mit besonderem Nachdruck behauptet, dass nicht alle menschenlichen Beruhrungen von sozialem Charakter sei, dass nicht jede Art von menschenlichem Verhalten als soziales Handeln angesehen werden konne usw. Nach den Behauptungen Max Weber also konnte das soziale Handeln derart aufgefasst werden, dass es aufs Verhalten anderer und aufs von den anderen orientierte Verhalten bezogen werden solle. Die soziale Beziehung sei andererseits eine Beziehung, die die Handelnden miteinander teilten, d. h. ein je nach dem Sinngehalt gegenseitig eingestelltes und davon orientiertes Sichverhalten der beteiligter Handelnden. Max Weber kategorisiert die soziale Beziehung in zwei Gattungen : Vergemeinschaftung ung Vergesellschaftung. Die erstere bedeute die soziale Beziehung eines Handeln, welches auf subjektive gefuhlter (affektueller oder traditionaller) Zusammengehorigkeit der Beteiligten beruhe. Die letztere sei die soziale Beziehung eines Handeln, welches auf rational (wert- und zweckrational) motiviertem Interessenausgleich oder Interessenverbindung beruhe. Konsequenterweise habe, so Max Weber, die soziale Beziehung teils den Charakter der Vergemeinschaftung, teils den der Vergesellschaftung. Der Mensch, wie den Max Weber bestimmte hat, kann kein wirklich existierender Mensch sein. Max Weber kommt also nie dazu, das menschliche Verhalten als gesamte Tatigkeit wirklicher Individuen oder als Zusammenwirken von denen aufzufassen. Mit dem Begriff : " soziale Beziehung " ist bei Max Weber also nur auf ein abstrahiertes Menschenbild bezogen. Karl Marx begreift dagegen die Menschen als wirklich zusammenwirkende Individuen und die Gesellschaftlichkeit des menschlichen Wesen als Zusammenwirken mehrerer Individuen, die im Zusammenhange stehen. Das Verhalten der Menschen kann als Ausdruck des menschlichen -gesellschaftlichen Wesens gefasst werden, ihr Verhaltnis zueinander als ein in der Gesellschaft objektiertes Verhalten. "Gesellschaftliches Verhaltnis" erklart sich aus der Vergegenstandlichung des auf menschlichem Wesen beruhenden Verhaltens. Von diesem Gesichtspunkt aus begreift Kar Marx menschliches und gesellschaftliches Wesen als Gemeinwesen. "Gemeinschaftliches Verhaltnis" gemeint, wenn es unmittelbarer als Ausdruck von personlicher Beziehung der Individuen zueinander, und als unmittelbarer Ausdruck von Gesellschaftlichkeit der Menschen gefasst wird. Aber dieser Ausdruck bedeutet nicht immer die menschliche Beziehung als solche, sondern, in Wirklichkeit, unter den gesellschaftlichen Bedingungen borniertes Verhaltnis der Individuen zueinander. Gesellschaftliches Verhaltnis im hier verstandenen Sinn dieses Wortes fasst in sich gemeinschaftliches Verhaltnis, d. h. gemeinschaftliche Beziehung.
- 慶應義塾大学の論文
著者
関連論文
- ゲマインシャフトとゲゼルシャフトとにおける「諸関連」と「諸関係」とについて--F.テンニ-スの『ゲマインシャフトとゲゼルシャフト(文化哲学の定理)』を中心に (市川統洋助教授追悼論文集)
- 入会山野民有地引直し費用微集と村落構造--長野県諏訪市湖南・南真志野の事例
- 村落生活と若者連--長野県諏訪市湖南区南真志野
- 村落生活と消防組 : 長野県諏訪市湖南区南真志野
- 明治初期における五戸組 : 長野県諏訪市湖南区南真志野
- Soziale BeziehungとGesellschaftliches Verhaltnis [1]
- 入会林野とその地盤所有 : 明治初期の新合併村の創設との関連において
- 有賀社会学の基礎理論とその展開
- 区会開設をめぐる共同性と個別性
- 自立と人間(じんかん)喪失
- 明治初年の村落構造とその変化の意昧