ふたつの「法律の留保」について
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概要
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Dieser Aufsatz hat die unterschiedlichen Verstandnisse des sog. Gesetzesvorbehalts in Japan und Deutschland zum Thema. In Deutschland wurde der Gesetzesvorbehalt als ein verfassungs- sowie verwaltungsrechtliches Prinzip im 19. Jahrhundert vom Staatsrechtler Otto Mayer vorgestellt. Danach darf die Verwaltung nur tatig werden, wenn sie durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes dazu ermachtigt worden ist. Japan ubernahm unter der Japanischen Reichsverfassung von 1889 dieses Prinzip, das im Sinne von Otto Mayer verstanden wurde. Unter der Japanischen Verfassung von 1946 wird der Gesetzesvorbehalt andererseits uberwiegend als Prinzip verstanden, das den Eingriff in Grundrechte in der Kriegszeit ermoglicht hat. Mit der Folgerung dieses Verstandnisses behauptet die herrschende Auffassung in Japan, dass die Japanische Verfassung den Gesetzesvorbehalt als verfassungsrechtliches Prinzip ausschliesst. Dieser Aufsatz versucht, es zu klaren, dass diese Auffassung vom Missverstandnis des Gesetzesvorbehalts ausgeht. Schliesslich wird behauptet, dass man das Gesetzesvorbehalt in seinem eigenen Sinne als ein verfassungsrechtliches Prinzip anzuerkennen.
- 関西憲法研究会の論文
- 2008-12-27
著者
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