現代国家における「法律の留保」について : 立憲主義理解の変容との関わりにおいて
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概要
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Der vorliegende Aufsatz behandelt den "Vorbehalt des Gesetzes (VG)" im bereich offentlicher Rechtslehre nach dem 2. Weltkrieg. Nach dem 2. Weltkrieg in Japan ist VG zweideutig verstanden. Einerseits ist VG als Eingriff in die Menschenrechte betrachtet, deshalb ist das im Bereich der Verfassungsrechtslehre verboten. Anderseits ist VG im Bereich der Verwaltungsrechtslehre als Voraussetzung der "Gesetzmassigkeit der Verwaltung" anerkannt. Die Urasche dieses Widerspruch stammt davon, dass der heutige moderne Verfassungsstaat zwei verschiedene Staatsidee enthalt. Namlich erfordert moderne Sozialstaatsidee zahlreiche Eingriffe in die Freiheit. Und es darf nur auf Grund eines Gesetzes (d. h. VG) erlaubt werden. Aber die neugeborene japanische Verfassungsrechtslehre und Naturrechtsstaatsidee, die nach der Erlebnis Totalismus wieder eingeschatzt wurde, kritisiert Eingriff in die Freiheit. Diese Arbeit erortert die Entsprechung von zweideutigen VG und zwei Staatsidee modemer Konstitutionalismus. Und es lasst sich erklaren, dass dieser Widerspruch in der japanischen offentlichen Rechtslehre vom unklaren Gesetzesbegriff stammt.
- 2004-01-22
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