破産と賃貸借 : とくに不動産を中心に
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概要
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Ich beschreibe mit der Behandlung des Mietvertrags im Konkurs des Immobilienvermogensmieters. Dabei mochte ich die Auslegungsgrundlage klarstellen. In Japan gibt es eine lebendige Diskussion uber die Anwendugsmoglichkeit von § 621 ZGB (Zivilgesetzbuch) und §59 KO (Konkursordnung) im Konkurs des Immobilienvermogensmieters. Da der Vermieter gema〓 § 621 ZGB beim Immobilienvermogensmieters um die Festhaltung des Vermogenswerts des Mietrechts als Verteilungsmittel durch den Rucktritt von dem Vermieter nicht belohnt. Eine neue Auffassung ist der Ansicht, da〓 § 621 ZGB nur beschrankt anagewendet werden soll und bei der Kundigung ein berechtigtes Interesse vorliegen soll, um diese ungunstige Position zu beseitigen. Auf der ander Seit wird auch die Meinung vertreten, da〓 nur § 59 KO in diesem Fallangewendet werden soll. Da die Beteiligung des Mieters an der Fortfuhrung des Mietvertrags nach dieser Meinung im voraus beseitigt wird, kann der Verwalter den Vermogenswert des Mietrechts als das Verteilungsmittel in der Konkursmasse festhalten. Nach dieser Meinung kann der Vermieter aber sein Rucktrittsrecht nicht ausuben, obwohl das Rucktrittsrecht ihm zusteht. Dieses Ergebnis ist doch unbefriegend. Nach jede Meinung taucht das Problem auf, wie das Interesse des Mieters an Seiner Wohnung geschutzt werden Soll, da er Gegenstand des Mietvertrags die Lebensgrundlage des mieters ist. Die Festhaltung des Interesses am Wohnen stehen sich doch sehr oft gegenuber. Um eine befriedigende Losung zu finden, ist es nutzlich, da〓 man diesen Problemkreis aus rechtsvergleichender Sicht erortert.
- 日本法政学会の論文
- 1997-05-15
日本法政学会 | 論文
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