日本国憲法での生存権解釈とヴァイマール憲法
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概要
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In Japan wird das Recht auf Existenz in der Verfassung oft in der Analogie mit der Artikel 151 der Wiemarer Verfassung ausgelegt. Das Recht auf Existenz in der japanischen Verfassung soll namlich kein wirkliches Recht, sondern nur so etwas wie eine Programmvorschrift sein. Anderseit mu〓 bei der Auslegung eines Gesetzes sebstverstandlich die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Umstanden der Gesetzgebung in Betracht gezogen werden. Nach de Ersten Weltkrieg hatte in Deutschland die sozialistischen Revolution in weiterm Sinn des Wortes gezielt worden, so da〓 solche Umstande halten auch auf die Weimarer Verfassung einen Einflu〓 ausgeuft. In Japan hat nach dem zweiten Weltkrieg jedoch die Reform auf dem Boden des Liberalismus verwirklicht worden. Der Artikel 25 der japanischen Verfassung ist also aus anderem prinzip also dem des Artikel 151 der Weimarer Verfassung entstanden. Es scheint mir, da〓 die sogenannte Programmvorschrift / theorie unter der Weimarer Verfassung nicht unmittelbar auf die Auslegung der Artikel 25 der japanischen Verfassung ubergetragen werden durfte.
- 日本法政学会の論文
- 1981-05-20
日本法政学会 | 論文
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