一三一一年のオットーの特権付与状について : ラント・下バイエルンの身分制的国制の発展における意義
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概要
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Die Ottonische Handveste von 1311 (=OH) ist auf dem Landesteil Niederbayern, der durch das Dynastenlegen des 13. Jahrhunderts raumlich gebildet worden ist, entstanden und hat die folgende Bedeutung fur Land und Landleute. (1)Die Herrschaftsteilung des Landes. Der Herzog behielt die Hochgerichtsbarkeit (die hohen Strafrechtsfalle, Rechtssprechung um Eigen und Lehen) sich fur die herzoglichen Landgerichte vor und gestand Landleute (Landherren und Pralaten) die Niedergerichtsbarkeit uber ihre Teile zu. Und beide, die an Ausubung der Niedergerichtsbarkeit gleich waren, taten dazu die Herrschaftsteilung in der Niedergerichtsbarkeit und garantierten sich die Herrschaft (u.a. uber Bauern) zusammen. Nun bekamen die Herrschaften der Landleute eine feste Stellung in der Landesverfassung. (2)Die erste Forderung der allgemeiner Landessteuer. Die allgemeine Landessteuer wurde auf der Grundlage der ausfuhrlichen Bestimmungen uber die ordnungsmaBige Steuerbehebung durch die herzogliche Beamtenschaft eingehoben. Doch stellte der Herzog fest, daB die Steuerleistung freiwillig und einmalig ware. Dies zwang den Herzog dazu, bei der neuen Steuerbehebung die Bewilligung der Landleute wieder einzuholen, und so gab den Ansatz zur Ausbildung eines sogenannten standischen Steuerbewilligungsrechtes. (3)Die Stellung des Hofgerichts. Die topographische Verwicklung der Herrschaften zwischen dem Herzog und Landleute oder Landleute unter sich enthielt immer eine Gefahr der gegenseitigen Verletzungen. Das Hofgericht, das OH verfassungsmaBig stellte, war ein Landesorgan (das obere Landgericht) gegen diese Gefahr. So erfullt das Hofgericht als das oberste Gericht des Landes eine Ausgleichungsfunktion der Interessen zwischen ,,den Herren des Landes" und stellt wiederher und wahrt die Ordnung des Landes als einer Rechts-und Friedensgemeinschaft. Falls ein Tatigkeitsversagen gestand der Herzog ,,den Landherren" das Einigungs- und Widerstandsrecht zu. (4)Nun stellt das obengenannte eine Neuorganisation Landes und Landleute (inner und auBer) auf der Grundlage eines Prinzips des Landrechtes dar. Der Herzog von Niederbayern begrundete neuerdings ,,Land" und ,,Landleute" auf der OH als dem Herrschaftsvertrag, konkurrierend mit den geistlichen und weltlichen Fursten um sich. So kam das Land Niederbayern gerade mit OH in Gang der Entwicklung zum Standestaat.
- 財団法人史学会の論文
- 1980-11-20
著者
関連論文
- 名城邦夫著, 『中世ドイツ・バムベルク司教領の研究-貨幣経済化と地代-』, ミネルヴァ書房, 2000年6月, 608+xiii頁, 6,500円
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