ドイツ中世都市ウォルムスの初期発展と都市領主制
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概要
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Diese Abhandlung wahlt die Bischofsstadt Worms am Mittelrhein zum Gegenstand und untersucht, unter drei Aspekten, welche Rolle die Stadtherrschaft im Verlauf der Stadtentwicklung vom Anfang des 11. bis zum Ende des 12. Jahrhunderts gespielt hat. Sie ermittelt erstens durch die Auseinandersetzungen mit dem in der ersten Halfte des 11. Jahrhunderts verfaBten Hofrecht des Bischofs Burchard und der am Ende des 12. Jahrhunderts geschriebenen Pax wormatiensis, wie sich das Friedensgebiet der Stadt herausbildete und entwickelte. Daraus ergibt sich, daB Worms durch die Befestigung der Stadtherrschaft ein anderes Rechts- und Friedensgebiet als das des umliegenden Landgebiets zu bilden anfing, und das Gebiet am Ende des 12. Jahrhunderts vollendet und der Stadtfriede durch die vernunftigeren und wirksameren Rechtsregeln verstarkt wurde. AuBerdem stellen wir fest, daB die Stadtbewohner, die bis zum Ende des 11. Jahrhunderts in verschiedenartigen Rechtsstellungen lebten, nach der Befestigung der Stadtherrschaft immer mehr in den vom Stadtherrn abhangigen homogenen Rechtsstand integriert wurden, so daB am Anfang des 12. Jahrhunderts ein Schema sich herausbildete, nach dem der Stadtherr der ihm untergeordneten gleichartigen Stadtbewohnerschaft gegenuberstand. Sie erhielten von ihm fur ihre wirtschaftliche Tatigkeit vorteilhafte Bedingungen und gewannen derart an EinfluB, daB es ihnen im 12. Jahrhundert gelang, verschiedene Einschrankungen wie die Todesabgabe und den Heiratszwang, die ihre Abhangigkeit vom Herrn kennzeichneten, aufzuheben. Dadurch entstanden die freien Burger in Worms. SchlieBlich verfolgen wir die Entwicklung der Stadtverfassung im 12. Jahrhundert und machen deutlich, daB die Entwicklung stattfand, nicht indem die Burger sich gegen den Stadtherrn durchsetzten, sondern als Zusammenarbeit der beiden, d.h. in der Weise, daB die ersten an der erweiterten Verwaltungsorganisation des zweiten aktiv teilnahmen. Der Streit der beiden wurde dadurch hervorgerufen, daB die Burger sich mit diesem Rahmen nicht abfinden konnten und ihre eigene Verwaltungsorgane, vor allem den Rat als ihr Hauptorgan einrichteten. Das fuhrte dazu, daB der Stadtrat vom Herrn in starkerem MaBe abhangig wurde, obwohl sein Bestehen anerkannt wurde. Die Fruhentwicklung von Worms bis zum Ende des 12. Jahrhunderts war auf die Herausbildung und Entwicklung der Stadtherrschaft stark angewiesen, In dieser Periode wurden die Entfaltung der Stadtwirtschaft, die Ausbildung des freien Burgertums und die Entwicklung der Stadtverfassung zum groBen Teil von der Herrschaft gefordert. Man durfte annehmen, daB dieser Typ der Entwicklung fur viele Stadte im Mitteleuropa zutrifft, die aus der Romerzeit und dem Fruhmittelalter stammen, obwohl man wegen des Mangels an Quellen nichts Genaues uber ihre fruhe Entwicklung erfassen kann.
- 財団法人史学会の論文
- 1984-02-20