オーバーシュレージエン鉱山業における労働関係の史的展開(一八四七〜一八七〇年) : プレス候領の石炭鉱業について
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概要
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In den bisherigen Forschungen zur Geschichte Obershlesiens im 19. Jahrgundert wurde nicth genugende Aufmerksamkeit dem Problem der Arbeitsverhaltnisse in der Montanindustrie geschenkt. Gegenstand dieses Artikels bildet die Lage der Arbeiter im Steinkohlenberbau des Furstentums PleB, das in Oberschlesien zu den groBten Magnatentumer gehorte. Beginnend vom Jahre 1847, in dem Familie HOCHBERG das Furstentum ubernahm, erfolgte die bedeutende Steigerung der Kohlenforderung. Dies spiegelte sich im Zuwachs der Belegschaftsstarke wider. Im Vergleich mit der Mitte der 50er Jahren wird uberdies am Anfang der 70er Jahren eine weit regelmaBigere Einfahrt der Arbeiter festgestellt. Ihre Hauptusache sucht der Autor in den folgenden Veranderungen der Arbeitsverhaltnisse im Betriebe. In diesem Hinsicht laBt sich der untersuchte Zeitabschitt in drei Epochen teilen. In der ersten Epoche kennzeichnete sich die Neigung der Arbeiter durch "Fluktuation" und "Absenz". Verbunden war das mit der starken Mobilitmat sowie der Feldarbeit der Arbeiter, die meistenteils aus der unteren Dorfbevolkerung(wo das polnische Element uberwog) rekrutiert wurden. An der Arbeitsstelle der Gruben ging andererseits das An-und Ablegen der Arbeiter "ganz willkurlich" von dem Steiger aus. Mit der Bekanntmachung des Strafreglements(1861) begann dann die zweite Epoche, in der man versuchte, die Arbeiter einer geregelten Disziplin zuganglich zu machen. In der dritten Epoche-nach der Einfuhrung der Arbeitsordnung(1869)-verstarkte sich die Uberwachung sowohl der Arbeiter als auch der Grubenbeamten, was zugleiech eine Beschrankung der bisher dem Steiger zustehenden Befugnisse zur Folge hatte, Damit stellten sich die DisziplinierungsmaBnahmen her, die zur Herausbildung der standigen Arbeitskrafte beitragen konnten. Den ProzeB dieser Veranderungen analysiert der Autor mit Rucksicht auf die konkreten Einwirkungen der preuBischen Gesetzgebung in den 50er und 60er Jahren, die das "Direktionsprinzip" des Oberbergamtes aufhob und den Arbeitsgebern den "freien Arbeitsvertrag" ubertrug.
- 社会経済史学会の論文
- 1994-03-25