中世都市形成期における北西ドイツ農村社会の変質と都市移住民 : ヴェルデン修道院所領を中心に
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概要
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Diese Abhandlung stellt sich die Aufgabe, die sozialen Verandlung Abhangiger in der agrarisch strukturierten Gesellschaft des 11. bis zum 13. Jahrhunderts zu analysieren und wahlt die Grundherrschaft der Abtei Werden a. d. Ruhr zum Untersuchungsgegenstand. Ubrigens hangt diese Verandlung in komplexer Weise mit dem Vorkommen der mittelalterlichen Stadte zusammen. So liegt der Akzent der Analyse auf den Auflosungsprozeβ der Villikationen unter dem Einfluβ von Urbanisierung. Die Eigentumlichkeit dieser Grundherrschaft besteht also darin, daβ Ihre Villikationen sich im Hochmittelalter uber nahezu alle Landschaften des Nordwestdeutschlands erstreckten. Es soll fur dem Haushalt der Abtei irrational sein, die sich um gute Verwaltung der Villikationen bemuhen muβte. In der Haft des 12. Jahrhunderts aber drangte die Welle von Urbanisierung sich zum Ort Werdens heran und dieser Ort entwickelte sich zu der stadtlichen Siedlung, die als civitas in der Quellen geschrieben wurde. Aus diesem Anlaβ hatte der Abt versucht, diese irrational gewirtschafteten Villikationen in folgender dreierlei Weise umzugestalten. 1) Uber der Villikationen in der Nahe von stadtliche Siedlung Werdens.Die Eigenwirtschaft des Abts wurde aufgegeben und die Dienste wurden damitzunachst in Getreide bzw. anderweitige Naturalabgaben, dann in Geld umgewandelt. Die damit die Dienste am Haupthof abgelosten Bauern konnten ihre nahezu volle Arbeitkraft ihrer Eigenwirtschaft widmen und - zumindest theoretisch - groβere landwirtschaftlichen Uberschuβproduktion gewinnen. Der Abt gab ihnen die Chance, der Stadtbewohner die uberschussige Ertrage abzusetzen.Im Verlauf dieser Entwicklung erschienen die Kotter, die die Inhaber der mannsus minoris waren. Sie machten die Rohmaterial fur die Stadtwirtschaft. Der Abt forderte, die dorfliche Handwerker auch in die Stadt Werdens einzuwandern. Auf diese Weise hatte er schlieβlich einen die mehreren marktnahen Orte umfassenden lokalen Stadtwirtschaftskreis gebildet. 2) Uber der Villikationen in der Ferne von stadtliche Siedlung Werdens. Es handelte sich hier um die landlose Horige, z.B. die nachgeborene Sohne und ahnliche Gruppen, die vom Ant gezwungen wurde, in die nahegelegenen groβeren Stadte abzuwandern. Sie wurden als Einlopeleute genannt. Sie hatten dem Abt den Kopfzins in Geld au bezahlen. So wurden recht erhebliche Geldmengen in Hande des Abts gebrachtet. Sie waren also fur den Abt einen Hauptquellen bei Geld. 3) Uder der freien Bauern, die auβer dem Villikation gestanden hatten. Sie suchten vor der Bedrangung durch benachbarte weltliche Grundherrn uber Selbsttraditionen zu Cerozensualenrecht Schutz bei einem geistlichen Grundherrn. Sie auch einwandelten in die Stadte, um eine neue Lebenschance zu nehmen. Aus diese Anlaβ hatte der Abt diese freien Bauern zum seine Horige gemacht. Es trug damit dazu bei, freie bauerliche Besitzform auf dem Land verschwinden zu lassen.
- 社会経済史学会の論文
- 1987-03-25