独占成立期ドイツの石炭商業 : ルール炭坑業と卸売商との関係について
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概要
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Vor Begrundung des Rheinisch-Westfalischen Kohlensyndikats hatte der GroBhandel im Kohleneinkauf und -verkauf freie Hand. Er setzte besonders im Einkauf einseitig Bedingungen und Preise fest und ubte dadurch einen weitgehenden EinfluB auf die Zechen aus. Um diesen den Produzenten schadenden Zustand zu andern, wurden von den Zechen die verschiedenen Bestrebungen zur Monopolbildung in den 1870 oer und '80 oer Jahren gemacht. Hieraus wird das Interesse der Zechen deutlich, die dem GroBhandel gegenuberstanden und did durch ein eigenes Monopol dessen betrachtlichen EinfluB auf die Produktion auszuschalten suchten. In der Stellung des KohlengroBhandels seit dem Bestehen des Syndikats (1893) trat eine tiefgehende Wendung ein, die in den Kontradiktorischen Verhandlungen eingehend erorrert wurde. Die schwachen GroBhandler wurden wegen mangelnder Kapitalsfahigkeit vom Bezug vom Syndikat ausgeschlossen und nur die maBgeblichen GroBhandler konnten als Syndikatshandler unmittelbar mit den Produzenten in Geschaftsverbindung stehen. Die Preis-und Lie ferungsregelungen des Syndikats hatten auf der einen Seite die Anzahl und den EinfluB der Syndikatshandler Vermindert und ihre Selbststandigkeit ges chadigt, worauf Hilferding hingewiesen hat. Aber auf der anderen Seite hatte die Absatzgebietseinteilung des Syndikats den Syndikatshandlern ein gewisses Alleinverkaufsrecht gegeben und ihre Stellung gestarkt. Es ist bemerkenswert, daB die Syndikatsbildung diese positive Tendenz fur den GroBhandel mit sich brachte. Die Syndikatshandler kampften gegeneinander um so heftiger, je strenger ihre geschaftlichen Beziehungen mit dem Syndikat reguliert wurden. Diese Konkurrenz im GroBhandel wurde bedeutender vor allem in den fern vom Ruhrrevier liegenden Absatzgebieten, wie in Sud- und Mitteldeutschland. Um sie auszuschlieBen, grundeten die Syndikatshandler unter der Fuhrung des Syndikats in den betreffenden Gebieten Handelsgesgllschaften, die oft Handlerkartelle genannt wurden. Dadurch unterwarfen die an den Gesell-schaften teilnehmenden Handler sich dem Syndikat bindender als fruher, aber sie konnten die ihnen auferlegten Beschrankungen leicht auf ihre Unterhandler abwalzen und ihre Stellung wiederherstellen. Nach diesem Vorbild grundeten die Unterhandler eigene Handelsgesellschaft in den groBen Stadten. Je weiter die Organisierug des Handels durch vielfache Gesellschaften fortschritt, desto vollstandiger setzten sich die monopolischen Regulierungen des Syndikats, besonders die Monopolpreise, durch. Aber in den nahe am Ruhrrevier liegenden Gebieten, d.h. dem heimatlichen Markt fur das Syndikat, findet man nicht den oben erwahnten ProzeB. Dort versuchte das Syndikat unmittelbar mit den groBen Konsumenten, z.B. Eisenbahnen und Hutten, zu verhandeln und zwischen beiden stehende GroBhandel wurde mehr und mehr abgebaut. So ergaben sich in den in den unterschiedlichen Absatz-gebi eten verschiedene HanPelsbedingungen.
- 社会経済史学会の論文
- 1985-01-20