ザリエル朝後期およびシュタウフェル朝時代の王権と諸侯と都市 : ドイツ都市参事会制度の成立をめぐって
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概要
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Mit diesem Beitrag wird der Verstuch unternommen, in vier Schritten die wichtigsten Etappen des tiegreigenden stadtischen Wandlungsprozesses unter dem Aspekt Verhaltnisses von Konigtum, Fursten und Stadtewesen zu erfassen. 1. Die Entwicklng bis zum Beginn des 12. Jahrhunderts, dem Ende der Salierzeit, ist wesentlich dadurch charakterisiert, daβ nicht zuletzt infolge der ottonisch-salischen Reichskirchenpolitik die Bischofe die Herrschaft in den meisten bedeutenderen Stadten erlangt hatten, eine rechtliche Trennung zwischen Stadt und Umland erfolgt und damit eine wichtige Voraussetzung fur die Ausbildung eines eigenen Stadtrechts geschaffen war, der ganz uberwiegende Teil der stadtischen Bevolkerung sich aber noch in einem Status der geminderten Unfreiheit (Zensualitat) bei sehr verschiedenartiger Zustandigkeit befand. Die beiden von Kaiser Heinrich V. den Einwohnern von Speyer und Worms 1111 und 1114 erteilten groβen Frivilegien stellen durch die Aufhebung der folgenschwersten aus dem Zensualenstatus erwachsenden Belastungen einen bedeutenden Einschnitt in dem auf die Errin-gung burgerlicher Freiheitsrechte gerichteten Prozeβ dar. Hier-wie auch im Zusammenhang mit anderen Auseinandersetzungen des investiturstreitswerden Ansatze dafur sichtbar, daβ die beiden letzten salischen Herrscher z.T. gewillt waren, auch unter Beeintrachtigung der Rechte der Bischofe als Stadtherren das aufstrebende Burgertum zu fordern und enger an das Konigtum heranzuziehen. 2. Dieses Verhalten erklart sich wesentlich aus den Bedingungen des Investiturstreits, die sich mit dem Abschluβ des Wormser Konkordats anderten und die geistlichen Reichsfursten (Bischofe) wieder zu den wichtigsten Stutzen der Konigs- und Kaiserherrschaft werden lieβen. Dies hatte naturgemaβ Ruckwirkungen auf die konigliche Politik gegenuber den Bischofsstadten, wie es verschiedene Interventionen des Konigs und Kaisers gegen Schwurvereinigungen und Aufstande der Burger zeigen. Die von Friedrich Barbarossa energisch betriebene Italienpolitik, sein Kampt gegen die selbstbewuβten und starken lombardischen Kommunen, lieβ ihn im starken Maβe gerade auch auf die Unterstutzung der geistlichen Reichsfursten angewiesen sein und trug nicht dazu bei, den vergleichsweise noch schwachen burgerlichen Selbstandigkeitsbestrebungen im deutschen Reichsteil seine Unterstutzung zu gewahren. Erst sog. "Kurswechsel" des Kaisers-Einleitung von Ausgleichverhandlungen mit dem Papsttum und dem lombardischen Stadtebund und das energische Vorantreiben der Reichslandpolitik inDeutschland-seit dem Beginn bzw. der Mitte der 70er Jahre schufen in dieser Hinsicht wesentliche Veranderungen. Einerseits forderte Friedrich Barbarossa im Zuge der Reichslandpolitik das konigliche Stadtewesen und andererseits unterstutzte er auch gegen die bischoflichen Interessen das Burgertum der Bischofsstadte und zog es enger an das Konigtum heran. Er und sein Sohn Heinrich VI. erzielten in dieser Hinsicht beachtliche Erfolge. 3. Die Doppelwahl von 1198 und der Thronstreit bis 1214/26 stellen die dritte-zwar kurzere, aber sehr bedeutende-Etappe in diesem Entwicklungsprozeβ dar. Die bedeutenderen Stadte treten nun als selbstandige politische Faktoren in Erscheinung, sie nehmen wesentlichen Einfluβ auf die Konigswahl (Koln) und fungieren als gleicberechtigte Vertrags- und Verhandlungspartner (Speyeer, Trier). Die Ratsverfassung, starkster Ausdruck burgerlicher Selbstbestimmung, gelangt jetzt in vielen Fallen zum Durchbruch. Der Machtkampf zwischen Staufern und Welfen brachte dem Burgertum, das beide Parteien fur sich zu gewinnen suchten, manche wertvolle Privilegien ein; das Burgertum war zu einem beachtlichen Machtfaktor geworden. 4. Friedrich II. griff zwar erst einmal die Politik seines Vaters und Groβvaters auf, sah sich aber bald zu Konzessionen gegenuber den Reichsfursten gezwungen, auf deren Unterstutzung er angeweisen war, so daβ bei ihm deutlich zwischen zwei Ebenen der Stadtepolitik unterschieden werden muβ. E
- 1979-08-31
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