一六世紀西南ドイツの裁判領主制
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概要
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Im 16. Jahrhundert hat Sudwestdeutschland die Kompliziertheit der politischen Struktur. In diesem Gegenstand fanden die Aufstande mit dem groβen deutschen Bauernkrieg statt. Es ist nunmehr bekannt daβ eine der Ursachen des Aufstandes in der Ausbildung der Territorialstaatlichkeit bestand. Wir wollen in dem vorliegenden Aufsatz suchen, die Entwicklung der Territorialisierung im Sudwestdeutschland zu untersuchen, und vornehmlich in bezug auf die Leibeigenschaft, uber die sich die Bauern haufig im Bauernkrieg beschwerten. Als die Quellenmaterialien verfugen uns uber die Urbare der Herrschaft Trauchburg von 1509, 1918 und 1551. Durch die Analyse des Urbar ergibt sich zunachst 1551 die finanzielle Vergroβerung, vor allem die bedeutende Vermehrung des Zins vom Gewinn der vielen Lehen. Dann sich hinsichtlich der grundherrschaftlichen Verhalthnisse zum Bauer bestatigte, daβ das Zins stabil blieb, wahrend die Besitzwechselabgabe willkurlich erhoht wurde und daher ein wichtiger Hebel fur Vermehrung war. Zum dritten wrde der Ubergang der herrschaftlichen Politik unter den Inhalte und den Formeln der Urbare von 1509, 1518 und 1551 betrachtet, so zeigte es sich daβ der Herr 1551 die geschlossene Herrschaft mittels der Gerichtsbarkeit strebte und besonders sich bemuhte, die Verbindunng der Gerichtsherrschaft und der Leibeigenschaft, d.h. die Lokalleibeigenschaft vorwartszubringen. Im Hintergrund dieser Intensivierung der Gewalt soll es darauf rechnen, daβ es gibt die dem Sudwestdeutschland eigentumliche "versteinerte" Grundherrschaft und die Zerstreuung der Leibeigene, sich solcher Absicht des Gerichtsherr zu widersetzen. Insgesamt zusehen ist die Tertitorialisierung in der Herrschaft Trauchburg sowohl die Beforderung der Lokalleibeigenschaft als die Intensivierung der Grundherrschaft in den Gerichtsbezirk, die gelegentlich in der Form der Verbindung der Grundherrschaft und der Leibeigenschaft fordert wird. Ubrigens wird die bauerliche genossenschaftliche Bewegung gegenuber der Eotwicklung der Trerritorialisierung etwas erwahnt: die Bildung der Landschaft. Die Landschaft in der Herrschaft Trauchburg, die erst im Urbar von 1551 erschien, wurde von vier Bauern vertreten, trug die Aufgabe der Steuererhebung und stutzte auf diese Weise zum Teil die Finanz der Herrschaft. Im deutschen Sudwesten gibt es keine Landschaft ohne Bauern-Vertreter, Ja die Landvogtei Schwaben und eine Vielzahl schwabischer Kloster-, Adel- und reichssadtischer Herrschaften kennen nur die bauerliche Landschaft. Es scheint mir daher solcher Charakter der Landschaft nicht ganz im Zusammenhang mit die Kompliziertheit der politiscthen Struktur im Sudwestdeutschland zu stehen.
- 社会経済史学会の論文
- 1979-10-31