<論説>ゲルマンの自由概念について(2・完)
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概要
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Zuerst wird Herrschaftstheorie von Heinrich Dannenbauer kritisiert, die er in seinem Aufsatz "Adel, Burg und Herrschaft bei den Germanen" behauptet hat. Zwar schon in der Zeit von Tacitus gab es nobiles, ingenuus, libertus und servus, aber die Herrschaft von Adelstand war noch kein Hauptprinzip bei den Germanen. Dannenbauer fuhrte als Grunde der Herrschaft gute Geburt, die bewaffnete Macht, uber die der Adel in seinen Gefolgschaften verfugt, und groβes Grundeigentum an. Er sagte keins woraus gute Familie entstand, aber sie kam einerseits von potestas der GroBfamilie, ich glaube, und andererseits von einer individuelle Fahigkeit. Das Gefolge stand zwar unter Leitung von princeps, aber er war auch prebs, der in concilium civitatis Konig und Gerichtsfuhrer wahlen konnte. Mos est ultro ac viritim conferre principibus vel armentorum vel frugum, aber das ist keine Abgabe sondern Schenkung. Burg wurde von Kelten uberliefert. Was war der germanische Freiheitsbegriff? Philologie gibt die Antwort auf diese Frage. "Nach dem altesten Wortsinn heiβt frei, wer zu den Lieben, zum Haus, zur Sippe, zum Stamm gehort. Lieb aber bedeutet soviel wie geschont, geschutzt. Der Begriff frei gehort damit deutlich der hauslichen Sphare und dem Sippenverband zu." (Bosl). Dieser Begriff aber bleibt noch negativ. Erst in Beziehung auf den Gegenbegriff wird er fur sich. Die germanische Freien sich frei fuhlten, erst wenn sie die Gegensatze von ihnen, also servi kannten. Die Niederlage machte die Freien zu servi, also muβte seine civitas immer die Unabhangigkeit halten, um ein Mensch immer frei zu bleiben. Es war der germanische Freiheitsbegriff, daβ man in seiner unabhangige civitas geliebt, geschont und geschutzt wird.
- 関西学院大学の論文
- 1980-03-20
関西学院大学 | 論文
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