<論説>ゲルマンの自由概念について (1)
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概要
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Die klassische Lehre der deutschen Rechtsgeschichte, die von Heinrich Brunner zusammengenommen wurde, beschrieb das Sozialbild der germanischen Zeit auf Grund von den Sippenverband, Markgenossenschaft und besonders Gemeinfreien. Der scharfste Kritiker dagegn ware die Konigs-freientheorie, also Theodor Mayer. In seinem Aufsatz "Die Entstehung des modernen Staates im Mittelalter und die freien Bauern" gab er als das Merkmal von Freiheit einerseits die Rodung und andererseits die Staatsuntertanigkeit, das unmittelbare Verhaltnis zum Konig. Er hat aber seit "Konigtum und Gemeinfreiheit im fruhen Mittelalter" diese Merkmale "verfeinert" und nur die Staatsuntertanigkeit behauptet, und zugleich auch die Vollfreiheit oder Altfreiheit erkennt. Jetzt haben wir drei verschiedenartige Freiheit, Freiheit als Konigsuntertanigkeit im Mittelalter und alte Freiheit in der germanischen Zeit. Der moderne Freiheitsbegriff ist das Schaffen der Burgergesellschaft, Warenaustauschgesellschaft. Der Warenaustausch verlangt drei Bedingungen : Die Gleichheit der Parteien, die Freiheit jeder und die Absolutheit des Eigentums. Die Gessellschaft hat sie gesetzlich "Person", "Sache" und "Rechte" konstruiert. Der, Waren besitzen und Vertrag schlieBen kann, ist die Person, und sonst ist er eine Ware. Die Lohnarbeit macht alle Menschen zum Besjtzer seiner Arbeitskraft und gibt ihm die Fahigkeit, den Lohnvertrag zu schleiBen. Also konnen alle Menschen nur heute Personen sein. Dieser Begriff gehort wesentlich zur Burgergesellschaft. Sie konnte seit dem Altertum als der Teil existieren. Mit diesem Begriff kann man alte Standewesen nie erklaren. Wie A. Ehrhardt schon mit Recht darauf hingewiesen hat, schildern die meiste Verfasser der Lehrbucher die Lage der Unfreien widerspruchsvoll. Einerseits war der Sklave eine Sache, aber andererseits war seine tatsachliche Lage gunstig. Hier konnen wir einen Fehler bemerken, den modernen Begriff auf alte Zeit falsch anzuwenden.
- 関西学院大学の論文
- 1974-01-30
関西学院大学 | 論文
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