ルターにおける"Lex charitatis"について : とくに、「キリスト教界の改善に関して、ドイツのキリスト者貴族に与える書」に関連づけて
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概要
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Luther hat in seinem Werk ,An den christlichen Adel deutscher Nation" eine Problematik thematisiert, welche die Begriffe des ,geistlichen Amts" und des ,corpus christianum" zum Gegenstand hat und dabei versucht, die Lehre von den zwei Reichen, namlich dem Reich Christi und dem Reich der Welt ebenso wie seine beide Regimentenlehre vom Reich Gottes zur Rechten und zur Linken argumentativ vom Psalm 109, Vers 31 abzuleiten. Im Zusammenhang damit unternahm der theologische Jurist Johannes Heckel den Versuch, unter Verwendung juristischer Begrifflichkeiten vom gottlichen Naturgesetz und vom positiven gottlichen Recht zu sprechen, wobei er erstmals die lex scripta mit der lex Christi ,und in der Folge die lex charitatis der lex fidei vergleichend kontrastiv gegenuberzustellte, und so sich bemuhte, die von Luther thematisierte Problematik der geistlicher Obrigkeit im rechtlichen Leben der Kirche wie auch der Welt zu erortern, Was nun den Begriff der caritas anbelangt, so war diese in der urzeitlichen Kirche des fruhen Christentums zunachst als reine ,agape" verstanden. Im Verlauf der Hellenisierung des Christentums war es dann vor allem Augustinus, der-gleichsam als Vermischung zweier Begriff von Liebe-eine ,Erotisierung" des Begriffes ,agape" theologisch vornahm und diese neue Kategorie als ,caritas" definierte. Luther wiederum versuchte diesen Augustinischen Begriff der ,caritas" mit dem Psalm 109 Vers 31 in Verbindung zu bringen, mit der Vorstellung des Reiches Gottes zur Rechten und zur Linken unter anderem unter Verwendung des Wortes ,regnum", gleichsam als doppelbedeutender Inbegriff von ,Reich" und ,Regiment" im Sinne von ,Herrschaft". Luthers Welt-und Gesellschaftsibild sowie seine Staatsanschauung sind in engem Zuzammenhang mit seiner Regimentenlehre zu sehen, als zentrale Kategorie seines Denkens dient der Begriff des ,corpus christianum" analog zu den vier Glieder des menschlichen Korpers, die alle mit Christus verbunden sind. In der vorliegenden Abhandlung habe ich versucht, Luthers Auffassung von den ,drei Mauern Roms"-gemeint ist die romisch-katholische Kirche-zu erortern und darin vor allem die Problematik der ,ersten Mauer Roms" aufzugreifen. Luther verneint in seiner Abhandlung unter der Rubrik ,Die drei Mauern der Romanisten" jede Art von Superioritat, von Vorrangstellung der geistlichen Obrigkeit gegenuber der weltlichen. Des weiteren hat fur ihn in der allgemeinen Kirche allein das ,Wort Gottes durch Christus" und das ,geistliche Amt" im Besitz der Sakramente Existenzberechtigung. Luther anerkennt daruber hinaus keinen standesmaβigen Unterschied im Kirchenwesen wie z,B. zwischen Papst, Kardinalen, Bischofen und gewohnlichen Priestern. Infolgedessen kann fur die hohere Geistlichkeit die Inanspruchnahme einer ,exemtio", eine Art Ausnahmeregelung, betreffend die Angelegenheiten von weltlicher Macht und Autoritat Luther zufolge nicht anerkannt werden. Anders ausgedruckt laβt sich feststellen, daβ in Luthers Denken die geistliche Obrigkeit am Korper Christi, genau wie die vollig gleichen Glieder des Korpers, keine Vorrangstellung einzunehmen berechtigt sind, sondern vielmehr in christlicher Bruderliebe, christlicher Gleichheit und christlicher Glaubensfreiheit gerichtet auf ein gemeinsames Ziel miteinander verbunden sind. In der vorliegenden Abhandlung wird der Versuch unternommen, einer Anregung J. Heckels folgend, Luthers egalitare theologische Formel ,simul iustus et peccator" dahingehend erweiternd zu interpretieren, wonach nur der ,gerechte Mensch" in der Lage ist, die ,lex charitatis" zu realisieren. Daruber hinaus wird der Unterschied deutlich zwischen der lex fidei und der lex charitatis entsprechend den Geboten der ,Gottesliebe" und ,Nachstenliebe". Luther setzt beide in Kontrast zueinander, wobei er dem Gesetz des Glaubens gegenuber dem Gesetz der Liebe Prioritat zuerkennt. Daher wird im metaphorischen Sinne der Glaube als handelnde Person und die Liebe als Handlung verstanden, denn-so Luther-,...der Glaube ist der Tater und die Liebe ist die Tat. Ich bin davon uberzeugt, daβ in diesem Sinne, was den Begriff der von Luther thematisierten ,lex charitatis" betrifft, interpretativ davon ausgegangen werden kann, daβ einerseits die ,lex fidei" mit der ,lex charitatis" identisch ist, und letzteres (lex charitatis) das erstere (lex fidei) zugleich umfaβt und beinhaltet.
- 大阪体育大学の論文
- 2003-03-31
大阪体育大学 | 論文
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