欧州統合の比較憲法史
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概要
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Anlasslich der Unterzeichnung der "Europaischen Verfassung" im Jahr 2004 beschaftigt der Verfasser sich mit der Frage der Moglichkeit bzw. der Bedingungen, die staatsgemeinschaftliche Integration aus dem Gesichtspunkt der Verfassungsgeschichte zu betrachten. Dabei wahlt er die deutsche Integration zwischen 1815 und 1871 zum Untersuchungsgegenstand. Nach der Erlauterung der staatsrechtlichen Entwicklung vom Deutschen Bund zum Deutschen Reich stellt er fest, dass trotz seiner Qualifizierung als Bundesstaat das Deutsche Reich starke Ahnlichkeiten mit der Europaischen Union in seinem Staatsstruktur aufweist, der aus staatenbundischen and bundesstaatlichen Elementen besteht. Aufgrund dieser Analyse vertritt er die folgende Auffassung : Dem in Deutschland herrschende Verstandnis der Europaischen Union als "Staatenverbund" liegt die staatsrechtliche Unterscheidung von Staatenbund und Bundesstaat zugrunde. Diese Unterscheidung ist aber erst vor dem oben hingewiesenen historischen Hintergrund in Deutschland von Bedeutung. Heute kann man daher ohne Problem auf die strukturelle Paralleitat zwischen dem Deutschen Reich und der Europaischen Union staatsrechtlich hinweisen. In diesem Sinne ist die europaische Integration mit der deutschen vergleichbar und ihre Betrachtung vom Gesichtspunkt der Verfassungsgeschichte aus durchaus moglich.
- 2004-12-20
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