十字架判決が問題提起したもの : 国家の宗教的中立性と信教の自由
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概要
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Selten hat ein Beschluβ des Bundesverfassungsgerichts nicht nur eine sehr ausgedehnte wissenshaftliche Kritik, sondern eine so heftige offentliche Aufwallung erzeugt, wie der Beschluβ des 1. Senates, das Gebot des Freistaates Bayern, in den Klassenzimmern seiner Volksschulen Krzifixe aufzuhangen, sei verfassungswidrig. Die Grunde fur den offentlichen Anstoβ stehen in die tiefgreifendere Sorge oder gar Angst vor der Wirklichkeit einer Gesellschaft, in der zentrale herkommliche uberlieferte christlichkulturelle Identifikationselemente fehlen und damit ein weiteres Stuck Zukunftsunsicherheit und vielleicht sogar ein Gefuhl der Verlorenheit eintritt. Aus dem religiosen Symbolgehald des Kreuzes leitet das Bundesverfassungsgericht die Verletzung der sogenannten negativen Religionsfreiheit durch das statliche Gebot, Kreuze in Klassenzimmern der Volksschulen aufzuhangen, ab, weil es diesen den Kindern vor Augen halte, sie sich dem nicht entziehen konnen, und es fur Andersdenkende unzumutbar sei, unter dem Kreuz zu lernen. In dem Aufsatz wird der Diskussion um den Kurzifix-Beschluβ unter Berucksichtigung der religiose Neutralitat des Staates behandelt.
- 1999-12-20
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