<綜合判例研究>不法占據判例法 (2)
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概要
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Zum IIB. In 1. behandelte ich die aktive Parteifahigkeit und die Rechtsschutzmittel eines Mieters oder Pachters bei seinem Herausgabeverlangen. Es ist klar, dass er als Besitzer die Besitzschutzanspruche (vgl. §197f JapZGB) und als Glaubiger die action subrogatoire (vgl. §423 JapZGB) hat. Aber bestritten ist die Frage, ob er kraft seines Forderungsrechts von dem Storer Beseitigung der Beeintrachtigung verlangen kann. Meine Untersuchung bezweckt, den Zustand unsrer Rechtsprechung daruber zu analysieren. Und in 3. behandelte ich die grundliegenden Voraussetzungen zum Schadensersatzverlangen, insbesondere die Frage von (1) Ursachlichkeit und (2) Fahrlassigkeit.(Berichtigungen im vorigen Hefte……positives Rechtsbefugnis oder nur als faktisches ⟶positive Rechtsbefugnis oder nur als faktische Beziehung; Eintragung ins Grundbuch ⟶E. im G.)
- 1963-01-30
論文 | ランダム
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