旧東ドイツ地域における社会資本の現状と空間整備構想
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概要
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Mit Berufung auf das Raumordnungsgesetz hat Bundeskanzler Kohl am 30. Januar 1991 angekündigt, gleichwertige Lebensbedingungen in den neuen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen. Es interessierte mich, welche raumordnerischen Instrumente der “alien” Bundesrepublik, die dort seit Mitte 60er Jahre entwickelt worden waren, nun unter ganz anderen geographischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den neuen Ländern angewendet werden. Ziel dieser Arbeit ist es, unter Berücksichtigung der heutigen Situation der Infrastruktur und unter Einbeziehung der Umweltfragen zu verdeutlichen, welches raumordnerische Konzept bzw. welche Raumordnungspolitik im Beitrittsgebiet verfolgt wird. Die Hauptergebnisse sind folgende : <BR>1. Im Vergleich nicht nur mit der alten Bundesrepublik, sondern auch mit anderen EG-Ländern liegt die Infrastruktur des Beitrittsgebietes (mit Ausnahme der kulturellen Einrichtungen wie z. B. Theater und Orchester) auf dem schlechsten Niveau. Die dringendste Aufgabe steilte der Ausbau der Kommunikations-und Verkehrsinfastruktur dar. Hinzu kommt die ernste Situation der Umwelt insbesondere in den südlichen Industriegebieten ; fast die Hälfte der Bevölkerung leidet dort unter großen Luftbelastung, was zu einem guten Teil die hohen Abwanderungsquoten erklärt.<BR>2. In siedlungsstrutureller Hinsicht gibt es den großen Gegensatz zwischen den dünn besiedelten, strukturschwachen ländlichen Räumen im Norden und den industriellen Verdichtungsräumen im Süden. Berlin hatte allerdings als Hauptstadt der ehemaligen DDR mit ihrer zentralistischen Planwirtschaft eine sehr günstige Lage. Der Abbau der regionaler Disparitäten ist somit nicht nur wegen des großraumigen Ost-W est-Gefälles, sondern auch wegen des Süd-Nord-Gefälles innerhalb der ehemaligen DDR eine wichtige Aufgabe der Raumordnungspolitik.<BR>3. Zur Schaffung einer ausgewogenen Siedlungsstruktur nahm das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau “das punktachsiales Entwicklungskonzept” wieder auf, das in der Anfangsphase der westdeutschen Raumordnungspolitik eine wesentliche Rolle gespielt hat, seit den späten 70er Jahren jedoch deutlich an Bedeutung verloren zu haben scheint. Da zentrale Orte im Raumordnungsprogramm oder -plan jedes Landes ausgewiesen werden sollen, werden anstelle von Oberzentren “12 Entwicklungsregionen” vorläufig festgelegt. Die Ausweisung der Gebietskategorien und Vorranggebiete liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Länder.<BR>4. Die Eindämmung der starken Abwanderung jünger und hochqualifizierter Menschen nach Westdeutschland ist abhängig vom Erfolg der raumordnerischen Malßnhamen im Beitrittsgebiet. Sicherlich ist die Ausweisung von Entwicklungsregionen (als Entwicklungspole) und großräumigen Achsen (für den Leistungsaustausch) nützlich. Hinsichtlich der Übertragung des punktachsialen Entwicklungskonzepts habe ich allerdings einige Zweifel, obwohl ich selbst auch kein neues Rezept habe. W ird es möglich sein, mit der Konzentration der Fördermaßnahmen auf die 12 Entwicklungsregionen positive Effekte für alle Teile des Beitrittsgebietes zu erreichen ? Man sagt, daß es zumindest in den hochentwickelten Ländern nur wenige erfolgreiche Beispiele der Wachstumszentren-Politik gibt. Können die gegensätzlichen Probleme der nördlichen und südlichen Gebieten von der Erneuerung der Siedlungsstruktur gelöst werden ? Diese Entwicklungen werde ich mit besonderem Interesse verfolgen.
- 1993-10-25
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